Wir bringen Ihre Webseite auf den gesetzlich notwendigen Standard der Barrierefreiheit
Mit dem Service zur Barrierefreiheit gestalten wir Ihre ChurchDesk-Webseite barrierefrei, sodass sie von Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist und Ihre Gemeinde die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt.

Eine barrierefreie Eingangstür zu Ihrer Gemeinde
Ihre Webseite ist das digitale Eingangstor Ihrer Gemeinde. Und genau wie vor der Tür Ihrer Kirche eine Rampe den Zugang zur Kirche mit dem Rollstuhl ermöglicht, gibt es auch für Webseiten Standards, die eine barrierefreie Nutzung für Menschen mit Einschränkungen möglich machen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird es ab dem 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtend, Webseiten von privaten Unternehmen nach diesen Standards barrierefrei zu gestalten. Das gilt in den meisten Fällen auch für Webseiten von Kirchengemeinden. Mit unserem Service zur Barrierefreiheit passen wir Ihre Webseite für Sie auf den gesetzlichen Standard zur Barrierefreiheit an.
Barrierefrei ohne Stress: Wir passen Ihre Webseite für Sie an
Mit unserem Service zur Barrierefreiheit identifizieren unsere Experten, wo die gesetzlichen Standards Ihrer Webseite nicht erfüllt sind und nehmen entsprechende Anpassungen für Sie vor. So stellen Sie sicher, dass Sie eine barrierefreie Webseite anbieten, ohne selbst Zeit mit der technischen Umsetzung verbringen zu müssen.
- Anpassung der Webseite von Experten auf gesetzliche Standards
- Anpassung von Alt-Texten, Farbkontrasten, Links, H-Struktur, ChurchDesk-Formularen und Buttons

Service Barrierefreiheit buchen
Der Service zur Barrierefreiheit kostet einmalig 660 € zzgl. MwSt.
660 € (zzgl. MwSt.)
Zur BuchungWeitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit
Wir haben verschiedene Inhalte zum Thema für Sie bereitgestellt.
Info-Event Barrierefreiheit: Fragen und Praxistipps
Aufzeichnung unserer Informationsveranstaltung mit Antworten auf die häufigsten Fragen und konkreten Praxistipps zur Umsetzung.
Zum VideoBarrierefrei wird Pflicht – Das müssen Gemeinden jetzt tun
Unser Blogartikel erklärt, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Kirchengemeinden bedeutet und welche Schritte jetzt anstehen.
Zum Artikel
Häufig gestellte Fragen
Was ist im Service Barrierefreiheit enthalten (und was nicht)?
Wenn Sie den Service Barrierefreiheit buchen, gehen unsere Experten Ihre ChurchDesk-Webseite durch und nehmen Änderungen zur Barrierefreiheit vor. Das beinhaltet die Anpassung von Alt-Texten, Links, H-Strukturen, Farbkontrasten, ChurchDesk-Formularen und Buttons. Nicht im Service enthalten sind: Die Erklärung zur Barrierefreiheit (muss von der Gemeinde selbst erstellt werden), Anpassungen von PDFs und das Transkribieren von Audio oder Video.
Können wir unsere Gemeindewebseite auch selbst barrierefrei gestalten?
Natürlich können Sie Ihre Webseite mit dem Webseitendesigner von ChurchDesk auch selbst an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) anpassen. Eine Übersicht darüber, wie eine Anpassung in ChurchDesk vorgenommen werden kann, haben wir in unserer Informationsveranstaltung gegeben, die Sie kostenlos nachschauen können.
Welche Anforderungen muss eine Webseite nach dem BFSG erfüllen?
Webseiten müssen nach dem BFSG dem WCAG 2.1 auf dem Konformitätslevel AA entsprechen. Das schließt Anforderungen im Bereich Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit ein.
Ab wann muss unsere Gemeindewebseite barrierefrei sein?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Fällt Ihre Webseite unter dieses Gesetz, muss sie zu diesem Zeitpunkt den Anforderungen zur Barrierefreiheit entsprechen.
Wir haben nicht die Kapazitäten, um die Anpassung vorzunehmen. Kann ChurchDesk helfen?
Ja, wir bieten einen Service an, in dem wir die Anpassung Ihrer Webseite auf die Standards des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für Sie übernehmen. Den Service können Sie über das Formular weiter unten für 660 € zzgl. MwSt. buchen.

